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AGB´s
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§ 1. Allgemeines
Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, Aufträge und Bestellungen mit kaetta ISV e. K., Stahlbergring 20, 14715 Stechow, Deutschland (Germany). Abweichende AGB`s der internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2. Angebote / Vertrag
Die Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form gültig.
§ 3. Preise / Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung / Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse oder Bar. Auf Wunsch kann die Zahlung per Rechnung vereinbart werden. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage Netto. Als maßgebend gelten die Zahlungseingangstage. Schecks gelten erst nach Gutschrift.
Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir zur Berechnung banküblicher Zinsen berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers können wir Vorauszahlungen verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung / Sperrung von Dienstleistungen berechtigt. Die von kaetta ISV e. K. erstellten Grafiken, gelieferte Ware oder sonstige Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung rechtlich geschütztes Eigentum der kaetta ISV e. K., können bei Zahlungsverzug gelöscht bzw. einbehalten werden. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen.
§ 4. Dienstleistungsbeschreibung
Die Leistungsbereiche der Firma sind
1. Recherchen in mehreren Sprachen
2. Vermittlung
3. Beratende und gestalterische Tätigkeit im Bereich Grafikdesign/Werbung
Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur. Aufträge können mehrere Leistungsbereiche umfassen.
Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande.
(1). Recherchen
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch Auftragsschreiben des Auftraggebers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(2). Vermittlung
Der Bereich umfaßt Arbeitsvermittlung, Vermittlung von Lieferanten- und Abnahmeverträgen im In- und Ausland usw. Die Firma bietet keine Immobilien- und Bankgeschäfte an.
(3). Grafikdesign/Werbung
Für alle von kaetta ISV e. K. erstellte Texte, Bilder, Grafiken sowie Layouts gilt:
Sie sind nicht Ihr Besitz sondern werden Ihnen nur zur Verfügung gestellt. Jegliche Nutzung und Vervielfältigung der Inhalte, auch in Auszügen, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Herausgebers und des Urhebers. Texte, Bilder, Grafiken sowie Layouts unterliegen dem weltweit gültigen Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Webseiten werden rechtlich verfolgt.
Auch das Downloaden von Webgrafiken und eine Modifizierung der Designs ist untersagt!
Für Grafiken besteht eine Kaufmöglichkeit, für diese gelten gesonderte Bestimmungen: Sie sind in Ihrem Besitz aber urheberrechtlich geschützt so, da vom Layout her nicht verändert werden dürfen aber Sie diese Grafiken nach Ihren Vorstellungen nutzen können.
§ 5. Feststellung der Auftragsbeendigung
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat.
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